ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Sämtlichen Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma


FREIHEITBLAU GmbH
Untere Zahlbacher Straße 60
55131 Mainz

(nachstehend kurz “Agentur” genannt),


und ihren Geschäftspartnern (nachstehend kurz “Kunde” genannt),
liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:


§ 1 Vertragsabschluss

Angebote der Agentur sind stets freibleibend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für die Agentur unverbindlich. Der Kunde ist an die Bestellung 4 Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Agentur die Annahme der Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung oder Leistung ausgeführt hat. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich mitzuteilen. Nebenabreden und Änderungen bestehender Verträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung.


§ 2 Preise

Erhöhen sich im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach Vertragsabschluss die Gestehungskosten, ist die Agentur berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend anzupassen. Die Preise pro Teilnehmer sowie die Preise für alle sonstigen Lieferungen und Leistungen wurden auf Grundlage der genannten Mindesteilnehmerzahl erstellt. Bei Wechselkursänderungen gilt Folgendes: Hat die Agentur für den Kunden die zu erfüllenden Zahlungen gegenüber Fremdleistern in ausländischer Währung zu erbringen, so wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der an dem auf den Eingang der Zahlung folgenden Tag gilt. Ist eine Zahlung nicht geleistet, wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs des Zeitpunktes zugrunde gelegt, zu dem die Agentur die ausländische Verpflichtung erfüllt hat.

§ 3 Leistungsänderungen

Abänderungen und Abweichungen einzelner Agenturleistungen von den vertraglichen Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie nach Vertragsabschluss erforderlich werden, durch die Agentur nicht wider Treu und Glauben veranlasst sind und im Übrigen nicht den Gesamtzuschnitt der Veranstaltung bzw. Reise beeinträchtigen. Bei Sonderanfertigungen und Druckerzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen bis 10% sowie geringfügige Farbabweichungen und Veränderungen zulässig.

§ 4 Urheberrechte

Die urheberrechtlichen Verwertungs- und Nutzungsrechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung an von der Agentur erstellten Skizzen, Entwürfen, Originalen, Modellen, Texten, Konzeptionen und dergleichen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung bei der Agentur. Werden Erzeugnisse nach vom Kunden vorgegebenen Zeichnungen, Vorlagen, Mustern und dergleichen hergestellt, so trifft den Kunden die alleinige Prüfung, ob dadurch keine Schutzrechte Dritter verletzt werden. Kunde hält Agentur insoweit von allen Ansprüchen und Ansprüchen Dritter mit Abschluss des Vertrages unwiderruflich frei.

§ 5 Eigenwerbung

Die Agentur ist berechtigt, Exemplare der von ihr gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung umfassend zu nutzen. Die Agentur kann dazu auf Erzeugnissen/Ereignissen aller Art (Incentives, Events, Warenlieferungen etc.) ohne Zustimmung des Kunden in geeigneter Form hinweisen.

§ 6 Verwahrung von Kundeneigentum

Die Aufbewahrung von Aktionsmitteln und sonstigen Unterlagen erfolgt nur nach vorheriger Absprache und gegen gesondertes Entgelt. Für Versicherungsschutz hat der Kunde selbst zu sorgen.

§ 7 Höhere Gewalt

Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen erheblicher Art durch nicht vorhersehbare unabwendbare Umstände wie z.B. Krieg, Terroranschläge, innere Unruhen, Epidemien, währungs-, handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen (Entzug der Landesrechte, Grenzschließungen etc.), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften, Streik, Aussperrung, Betriebsstörung oder ähnliche Vorfälle, und zwar gleichgültig ob diese bei der Agentur oder Fremdleistern eintreten, bemühen sich beide Teile zur interessengerechten Vertragsanpassung. Erfolgt die Vertragsanpassung nicht innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Eintritt des Ereignisses, entfallen die beiderseitigen Leistungspflichten aus dem Vertrag.

§ 8 Mängelanzeige, Gewährleistung, Abnahmefiktion und gerichtliche Frist

  1. Etwaige offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens bei Vorliegen der abnahmefähigen Voraussetzungen der entsprechenden Leistung/Lieferung am Veranstaltungstag schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die schriftliche Anzeige nicht, gilt die entsprechende Leistung/Lieferung der Agentur als mangelfrei anerkannt und abgenommen.
  2. Bei Veranstaltungen bzw. Reisen sind Beanstandungen hinsichtlich aller Agenturleistungen unverzüglich nach Auftreten dem vor Ort tätigen Projektteam anzuzeigen, damit möglichst sofort Abhilfe geschaffen werden kann. Ist dies nicht möglich oder fehlgeschlagen, so ist dies unter Wiederholung der Beanstandung spätestens 3 Werktage nach Ende der Veranstaltung bzw. Reise schriftlich gegenüber der Agentur zu erklären. Bei berechtigten Beanstandungen von Sachlieferungen leistet die Agentur nach ihrer Wahl kostenfrei Ersatz oder bessert nach. Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde der Agentur die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen. Wird eine Gewährleistung für Agenturleistungen und Lieferungen und/oder die Leistung von Schadensersatz durch die Agentur schriftlich abgelehnt, hat der Kunde Ansprüche innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach der Ablehnung gerichtlich geltend zu machen. Andernfalls sind Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen.

§ 9 Haftung

Für Schäden des Kunden haftet die Agentur nur soweit, als ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle vertraglichen wie außervertraglichen Schadensersatzansprüche, jedoch nicht für die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, bei denen der Kunde das Schadensrisiko nicht beherrschen kann. Für vertragsuntypische Folgeschäden haftet die Agentur nicht. Soweit die Agentur vertraglich Luftfahrtführer ist, haftet sie ggf. neben dem ausführenden Luftfahrtführer gem. den Bestimmungen des Luftfahrtgesetzes in Verbindung mit dem internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara, den Zusatzabkommen für Flüge von und nach den USA und Kanada und anderen. Diese Abkommen sehen Haftungsbeschränkungen vor. Kommt der Agentur bei Schiffsreisen vertraglich die Stellung eines Beförderers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des HGB und des Binnenschifffahrtsgesetzes sowie der KVR.

§ 10 Aufrechnung

Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. HGB, so ist er zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Herabsetzung des Kaufpreises, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt werden oder unstrittig sind.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Die Agentur behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind.

§ 12 Widersprechende AGB

Sollte der Kunde diesem Vertragsverhältnis eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde legen, werden diese, soweit sie den hier getroffenen Regelungen entgegenstehen oder in ihnen nicht enthalten sind, nicht Bestandteil des Vertrages. Anstelle der sich widersprechenden oder fehlenden AGB tritt in diesem Fall die gesetzliche Regelung.

§ 13 Unwirksamkeit einzelner AGB

Verstoßen einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG), bleibt die Gültigkeit sämtlicher verbleibenden Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen AGB tritt in diesem Fall die gesetzliche Regelung.

§ 14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl und Rechtsübertragung

Erfüllungsort für sämtliche aus dem Vertrag erwachsende Leistungen ist Mainz. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Mainz. Streitigkeiten über das zwischen den Parteien bestehende Rechtsverhältnis sind nach deutschem Recht zu beurteilen. Der Kunde darf seine Vertragsrechte ohne Zustimmung der Agentur nicht auf Dritte übertragen.